Reisebedingungen

  1. Abschluss des Reisevertrages
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde Nautilus Tauchreisen GmbH, Pfarrgasse 1, 82266 Inning - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. 
  2. Bezahlung
    Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie , soweit nach § 651 k BGB erforderlich den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die zu nachfolgenden Konditionen zu erfolgen haben:
    1. Mit Buchungsbestätigung  wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten und Spezialreisen gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gemäß Ausschreibung und Angebot. Prämien für Reiseversicherungen werden mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, soweit dem Veranstalter nicht ausnahmsweise noch ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 7. zusteht. In diesen Fällen ist die Zahlung des Restpreises erst fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechtes abgelaufen ist und der Veranstalter das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt hat.
    2. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt, gegen Zahlung beim Veranstalter ausgehändigt oder auf Wunsch gegen Nachnahme übersandt.
    3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als drei Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig, sofern nicht ausnahmsweise noch ein Rücktrittsrecht für den Veranstalter besteht.
  3. Leistungen
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem Prospekt sowie auf den Websites des Reiseveranstalters, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Prospekte oder auch Angaben auf Websites der Leistungsträger selbst stellen keine Angaben des Veranstalters dar und haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung seitens des Veranstalters für den Inhalt. Soweit eine Reise in diesem Prospekt nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug zum Zielflughafen und zurück gemäß Programm, Transfer vom Zielflughafen zum Hotel und zurück gemäß Programm, Unterbringung im Doppelzimmer des gewählten Hotels oder für die gebuchte Kabinenkategorie, Einzelzimmer gegen Aufpreis, Verpflegung gemäß Tageszeit. Beförderung von Reisegepäck (maximal 20 kg), sowie normales Handgepäck, sofern nicht behördliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsgründe, entgegenstehen.
  4. Preisänderungen
    Der Reiseveranstalter behält es sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben  gemäß § 651 a (5) BGB im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
    a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
    Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
  5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
    1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Im eigenen Interesse des Kunden und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
    2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlangt  der Reiseveranstalter pauschalen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen.
      Der Reiseveranstalter hat  diesen pauschalierten Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der in 5.5.  aufgeführten  Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis festgelegt.
    3. Umbuchungen bei bestätigten Buchungen werden aus Kulanz auf Kundenwunsch
      bis zum 95. Tag vor Reiseantritt vorgenommen. Es wird dafür eine Umbuchungsgebühr von € 25,00 p. Person, sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Telefon- und Telefaxgebühren berechnet. Ab dem 94. Tag sind Umbuchungen nicht mehr möglich. Der Kunde muss von der Reise zurücktreten
    4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
    5. Stornobedingungen für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und Tauchkreuzfahrten, oder bei eigener Anreise:
      Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % p. Person, mindestens jedoch € 50,00
      vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % p. Person
      vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % p. Person
      vom 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75 % p. Person
      ab 24 h vor Reiseantritt 95 % p. Person
      Diese pauschalierten Stornosätze gelten nicht, wenn in der Ausschreibung auf gesonderte Stornobedingungen verwiesen ist.
    6. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen in der Ausschreibung ausgewiesen. 
  6. Nichtantritt der Reise, nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Der Veranstalter wird ersparte Aufwendungen an den Kunden erstatten.
  7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
  8. Haftung des Reiseveranstalters
    1. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind,  ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, .soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 
      soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.  Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
      Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit. Eine vorherige ärztliche Untersuchung durch den Hausarzt und/oder Internisten wird dringend empfohlen.
    2. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird für Ansprüche aus dem Reisevertrag auf 12 Monate verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte
  9. 9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
    1. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
    2. Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Flugzeiten handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Flugzeiten. Die genauen Flugzeiten werden mit der Übersendung der Tickets bekannt gegeben. Bei der Buchung von Anschlussflügen oder bei der Planung der An- und Abreise zum Flughafen berücksichtigen Sie bitte, dass es bei der Beförderung zu Verzögerungen aus vielfachen gründen kommen kann. Planen Sie ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen und wählen Sie Tarife, die eine Umbuchung zulassen
    3. Rückflüge müssen Sie sich von der Reiseleitung oder der zuständigen Agentur vor Ort frühestens 48 h vor Abflug und spätestens 24 h vor Abflug rückbestätigen lassen.
    4. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. direkt dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Sollte keine Mängelanzeige erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche geltend gemacht werden können.
      Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.
  10. Ausschluss von Ansprüchen
    Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen, soweit der Kunde nicht ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert ist,  innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Schriftform wird empfohlen.
  11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde sollte darauf achten, dass der Reisepass, den er für die Reise benötigt, mindestens sechs Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus Gültigkeit besitzt.
    Der Veranstalter informiert über alle Einreisbestimmungen für deutsche Staatsangehörige
    Der Veranstalter wird den Kunden  über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen unterrichten. Ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken sollte eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird zudem verwiesen. 
  12. Versicherungen
    Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln. Soweit dies bei den einzelnen Reiseausschreibungen ausdrücklich vorgesehen ist, schließt der Reisepreis eine Reisekostenausfallversicherung ein. In diesem Falle ist der Kunde gegen Rücktrittskosten nach den Versicherungsbedingungen versichert. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung beginnt mit dem Tage der Reisebuchung und gilt bis zu Ende der Reise. Die Versicherungsbedingungen in vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt. Das Vertragsverhältnis kommt direkt mit dem Versicherer zustande
  13. Sport- und Tauchkurse
    Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm gegebenenfalls umzuschreiben. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht rückerstattet.
  14. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
    Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug  vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
  15. Allgemeines 
    1. Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung bzw.
    2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
    3. Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

 

 

 

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